Die Landesregierung in Düsseldorf hat am Donnerstag, den 11. Juni, eine neue, aktualisierte Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die ab Montag, den 15. Juni, in Kraft tritt. Mit der neuen Fassung der Corona-Schutzverordnung werden weitere Erleichterungen für den Sport erlassen.

Die Ausübung von Kontaktsport ist ab dem 15. Juni in geschlossenen Räumen für Gruppen von bis zu zehn Personen sowie im Freien in Gruppen bis zu 30 Personen wieder möglich. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden.

Diese neuen Lockerungs-Maßnahmen erfordern allerdings geeignete Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen, damit ein Trainingsbetrieb unter Einhaltung aller Auflagen sicher möglich ist. Diese werden aktuell von uns erstellt. Nach erfolgter Abstimmung mit der Stadt Arnsberg werden wir den Trainingsbetrieb im Laufe dieser Woche unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen wieder freigeben.

Alle Trainingsangebote werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch verringert wird. Freiluftangebote erleichtern darüber hinaus das Einhalten von Distanzregeln.

Während des Trainingsbetriebes liegt es weiterhin in der Verantwortung des Vereins bzw. der Trainer/Übungsleiter sicherzustellen, dass die Vorgaben zur Einhaltung der geltenden Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen eingehalten werden.

Sobald alle offenen Punkte geklärt und die notwendigen Abstimmungen mit der Stadt Arnsberg erfolgt sind, werden wir euch über die erforderlichen Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen sowie die Voraussetzungen zur Teilnahme an den angebotenen Trainingseinheiten rechtzeitig informieren.

Der Vorstand des SV Hüsten 09